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Strassenglätte

Strassenglätte entsteht in Verbindung mit Kälte und Nässe.

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Die Warnungen für Strassenglätte beziehen sich vor allem auf den Strassenzustand. Dabei werden folgende Gefahren unterschieden:

  • Schneeglätte: Festgefrorener Schnee auf den Strassen (bei Mengen bis 4 cm)
  • Eisglätte: Nasse Strassen mit nachfolgender Eisbildung bei Aufklarungen nachts
  • Glatteis: Kalter oder unterkühlter Niederschlag (Vereisender Regen / Niesel) fällt auf eine unterkühlte Strasse (Oberfläche unter 0 Grad) und friert augenblicklich fest
  • Reifglätte: Hohe Luftfeuchtigkeit gefriert auf unterkühlter Strasse

Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr)

Verbreitet länger anhaltende Glatteisbildung kommt in der Schweiz kaum vor.

Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)

Mögliche Auswirkungen
  • Plötzlich auftretende Rutschgefahr
  • Erliegen des Strassen- und Luftverkehrs
  • Behinderung des Schienenverkehrs
  • Unter der Eislast abbrechende Äste oder umstürzende Bäume
  • Unterbrechung der Stromversorgung und Telefonverbindungen
Beschreibung Mess- und Prognosewerte Vereisender Regen: über 2 mm (gesamte am Boden gefrierende Niederschlagsmenge)

Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr)

Mögliche Auswirkungen
  • Plötzlich auftretende Rutschgefahr
  • Schwer passierbare vereiste Verkehrswege
  • Behinderung des Strassen- und Luftverkehrs
  • Unter der Eislast abbrechende Äste
Beschreibung Mess- und Prognosewerte Vereisender Regen: bis 2 mm (gesamte am Boden gefrierende Niederschlagsmenge)

Gefahrenstufe 2 (mässige Gefahr)

Mögliche Auswirkungen Rutschgefahr
Beschreibung Mess- und Prognosewerte
  • Schneeglätte (weniger als 4 cm, Strassentemperatur < 0 Grad)
  • Eisglätte (überfrierende Nässe)
  • Glatteis (vereisender Regen)
  • Reifglätte

Verhaltensempfehlungen

Verhaltensempfehlungen Strassenglätte

Erläuterungen

Strassenglättewarnungen werden auf der Alpennordseite bis 800 m ü.M., auf der Alpensüdseite bis 1600 m ü.M. ausgegeben.