MeteoSchweiz

Medienmitteilungen

10. Dezember 2010

 

Bundesrat konkretisiert Reform der MeteoSchweiz

 

Der Bundesrat hat die Vorschläge des Eidgenössischen Departements des Innern EDI zur Reform des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz zur Kenntnis genommen. Die Reform teilt dem nationalen Wetterdienst die künftigen Aufgaben zu. Mit der Auslagerung in die dezentrale Bundesverwaltung wird zudem der unternehmerische Handlungsspielraum erweitert. Weiter wird der kostenlose Zugang zu den meteorologischen Daten vorgesehen. Das EDI wird deshalb beauftragt, bis Ende April 2011, dem Bundesrat einen Vernehmlassungsentwurf des neuen Meteorologiegesetzes zu unterbreiten.


Der Bundesrat hat die Eckpunkte der Reform von MeteoSchweiz konkretisiert. Das zukünftige Aufgabenspektrum des nationalen Wetterdienstes wurde dabei klar definiert. Die im Gesetz festzulegende Grundversorgung soll folgende Aufgaben umfassen:

 

  • Erfassen, Bereitstellen und Verarbeiten von Wetter- und Klimadaten, Entwicklung und Betrieb von Vorhersage-Modellen;
  • Meteorologische Warnungen und Beratung des Bevölkerungsschutzes sowie der Naturgefahrenfachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden;
  • Angewandte Forschung und Entwicklung;
  • Basisangebot von klimatologischen und meteorologischen Leistungen;
  • Vertretung der schweizerischen Eidgenossenschaft und fachliche Mitarbeit in internationalen Organisationen für Meteorologie;
  • Flugwetter-Dienstleistungen;
  • Leistungen, welche von anderen Verwaltungseinheiten oder Institutionen der öffentlichen Hand aufgrund ihrer gesetzlichen Aufträge bei MeteoSchweiz bezogen werden.

 

Darüber hinaus erbringt MeteoSchweiz gewerbliche Leistungen, die in einem engen Zusammenhang mit den genannten Aufgaben stehen und privatrechtlich zu Marktpreisen verrechnet werden sollen. Die Ausweitung der gewerblichen Leistungen soll dazu beitragen, den Eigenfinanzierungsgrad der MeteoSchweiz zu erhöhen.

Das breite Aufgabenspektrum bei zunehmendem Kostendruck erfordert von MeteoSchweiz vermehrt unternehmerisches Handeln. Einer erweiterten wirtschaftlichen Entfaltung sind heute durch Bundesvorgaben häufig Grenzen gesetzt. Damit der nationale Wetterdienst in Zukunft flexibel und zeitgerecht auf die laufend ändernden Kundenbedürfnisse reagieren kann, müssen die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Reform sieht eine Auslagerung des Amtes in die dezentrale Bundesverwaltung vor und ebnet somit den Weg für den zusätzlichen geforderten unternehmerischen Handlungsspielraum.

Mit diesem Entscheid hat der Bundesrat auch den Grundstein für den kostenlosen Zugang zu Wetter- und Klimadaten gelegt. Alle Daten aus der Grundversorgung werden nach dem Abschluss der Reform, d. h. ab dem Auslagerungszeitpunkt der MeteoSchweiz - voraussichtlich am 1.1.2014 - frei zugänglich sein. Zudem werden graphisch aufbereitete Daten, wie Radar- und Kamerabilder sowie Modellvorhersagen auf dem Internet kostenlos zur Verfügung stehen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Datenliberalisierung den volkswirtschaftlichen Nutzen eines Wetterdienstes deutlich erhöht - denn wetterabhängige Branchen wie Transport, Bauwesen, Tourismus und Energie greifen verstärkt auf Wetter- und Klimadaten zu, wenn diese kostenlos sind. Zudem erhöht der Abbau administrativer Schranken die Kundenfreundlichkeit.

 

Adresse für Rückfragen:
Jean-Marc Crevoisier, Kommunikationschef EDI, Tel. 031 322 80 16
Bärbel Zierl, Informationsbeauftragte MeteoSchweiz, Tel. 044 256 93 51

 

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