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Alles Gute zum Geburtstag

Um die Schweiz anhand von Luftbildern systematisch zu vermessen, gründete das Bundesamt für Landestopografie swisstopo 1926 einen eigenen Flugdienst. Dieser hat einen klar definierten, gesetzlichen Auftrag: Er koordiniert sämtliche Befliegungsaufträge und erfasst die Schweiz systematisch aus der Luft, um Geodaten für Verwaltung, Forschung und Sicherheit bereitzustellen. 

Auch wenn sich in den vergangenen 100 Jahren einiges verändert hat, ist etwas gleichgeblieben: Für hochwertige Luftbilder braucht es ausgeklügelte Luftbildkameras, auf Vermessungszwecke spezialisierte Flugzeuge, eine gut eingespielte Besatzung aber auch geeignete Wetterbedingungen.

Schon einzelne Wolken können stören

Für die Aufnahme von makellosen Luftbildern braucht es perfektes Wetter zur rechten Jahreszeit. Dabei müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Freie Sicht / wolkenloser Himmel: Für die Erstellung verwertbarer Luftbilder braucht die Besatzung freie Sicht auf den Boden. Wolken oder Nebel verhindern die Aufnahme. Schon einzelne Wolken können Bilder oder Bereiche verdecken und so die Aufnahme unbrauchbar machen.
Der Blick auf das Nebelmeer sieht wunderschön aus, allerdings wird dadurch die freie Sicht auf den Boden versperrt.
Der Blick auf das Nebelmeer sieht wunderschön aus, allerdings wird dadurch die freie Sicht auf den Boden versperrt. (© VBS/DDPS)
  • Keine Wolkenschatten: Wolken stören sogar dann, wenn sie höher sind als das Flugzeug. Für die Aufnahmen wird ein möglichst homogenes Bild vom Boden benötigt. Wolkenschatten können die Gleichmässigkeit der Beleuchtung beeinträchtigen, scharfkantige Cirren oder Kondensstreifen reichen dafür bereits aus. Auch Quellwolken können beispielsweise für störende Schlagschatten sorgen.
Kondensstreifen können bereits ausreichen, um am Boden einen störenden Schatten zu verursachen.
Kondensstreifen können bereits ausreichen, um am Boden einen störenden Schatten zu verursachen. (© VBS/DDPS)
  • Geringe oder keine Böen / ruhige Atmosphäre: Starke Böen erschweren stabile Flugbahnen und können die Bildqualität beeinträchtigen.
  • Gute vertikale Sicht / keine Dunstschichten: Zwar verhindert eine Dunstschicht oder Saharastaub nicht das Fliegen, allerdings ist eine gute vertikale Sicht zwingend notwendig für kontrastreiche Aufnahmen.
  • Geeignete Sonnenstände: Der Sonnenstand muss grösser als 40 Grad betragen. Für Flüge im März und Oktober sind ausnahmsweise Sonnenstände bis 35 Grad zugelassen.
  • Schneefreier Untergrund: Um möglichst gut die Bodenbeschaffenheit zu erkennen, sollte kein Schnee liegen. In den Niederungen ist dies fast immer der Fall, im Hochgebirge jedoch meistens nur kurz zwischen Spätsommer und Frühherbst.

Nur eitel Sonnenschein ist gut genug

Die grösste Wahrscheinlichkeit, dass all diese Bedingungen erfüllt sind, besteht während einer stabilen, trockenen Hochdrucklage. Da gleichzeitig auch der Sonnenstand hoch genug sein muss, eignet sich für Flüge nur das Sommerhalbjahr von März bis Oktober. Auch hier gibt es allerdings Einschränkungen: Denn selbst bei Hochdrucklagen bilden sich im Hochsommer – besonders über den Bergen – im Tagesverlauf oft Quellwolken. Dies engt das Zeitfenster manchmal auf wenige Stunden am Vormittag ein: Am Morgen steht die Sonne noch zu tief und ab Mittag besteht bereits die Gefahr von Quellwolken. Es ist also gar nicht so einfach, geeignete Bedingungen für einen Flug vorzufinden. 

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