Warnungen werden zudem räumlich geprüft. Dabei wird eine Warnung als «Treffer» gewertet, wenn mehr als die Hälfte der bewarnten Fläche die Kriterien erfüllte. Die in einer Warnung vorhergesagten Böenspitzen, Neuschnee- oder Regenmengen müssen somit nicht zwangsläufig überall im bewarnten Gebiet eintreffen, um eine Warnung als «Treffer» zu bewerten. Umgekehrt fliesst ein Wetterereignis, für das keine Warnung ausgegeben wurde, als «verpasstes» Ereignis in die Bewertung ein.
Unwetterereignisse ab Warnstufe 3 werden somit als Treffer, als verpasstes Ereignis oder als unnötige Warnung gewertet. Es sind auch Mischformen davon möglich, falls nur ein Teil des bewarnten Gebietes betroffen bzw. nicht betroffen ist. Daraus lassen sich folgende Werte ableiten:
- Trefferquote: Sie gibt den Anteil an korrekten Warnungen wieder.
- Falschalarmquote: Sie zeigt den Anteil an unnötigen Warnausgaben.
Eine Trefferquote – typischerweise über ein Jahr betrachtet – von 100% und eine Falschalarmquote von 0% würde bedeuten, dass alle Warnungen perfekt ausgegeben wurden.
Mit den kantonalen Behörden sind Qualitätsanforderungen unserer Wetterwarnungen ab Warnstufe 3 vereinbart. Über ein Jahr betrachtet muss die Trefferquote mindestens 85%, die Falschalarmquote darf maximal 30% betragen. Diese Werte entsprechen den vergleichbaren «Best Practices» im internationalen Kontext. Sie widerspiegeln die Realität, dass auch im Warnbereich Unsicherheiten existieren. Es ist deshalb nicht möglich, immer perfekte Warnungen herauszugeben. Gleichzeitig helfen sie, damit die Anzahl der unnötigen Warnungen möglichst klein bleibt.
Die primären Ziele der Warnungen sind der Schutz der Bevölkerung und, falls möglich, das Schadenausmass möglichst klein zu halten. Aus dieser Perspektive bleiben die Prognostiker und Prognostikerinnen von MeteoSchweiz eher auf der sicheren Seite und entscheiden sich in Zweifelsfällen für die Herausgabe einer Warnung. Dieser Ansatz wird von den Behörden nicht nur akzeptiert, sondern sogar erwartet. Natürlich muss die Herausgabe von Warnungen immer sorgfältig abgewogen werden, damit die Glaubwürdigkeit der Warntätigkeit nicht Schaden nimmt.