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Bundesrat revidiert Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie

Medienmitteilung21. November 2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.11.2018 die Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) genehmigt. Die Revision hat zum Ziel, mit einem einfachen, transparenten Gebührenschema die Mehrnutzung von meteorologischen und klimatologischen Daten zu fördern. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

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Die MetV stellt die Grundlage dar für die Bereitstellung der Leistungen aus dem gesetzlichen Grundangebot des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz. Mit der Revision soll insbesondere die Mehrnutzung von Wetter- und Klimadaten gefördert und deren volkswirtschaftlicher Nutzen gesteigert werden. Dies wird durch die Senkung der Datengebühren, durch die Abschaffung des Zuschlags für gewerbliche Nutzung und die Gebührenbefreiung bei Daten für Kantone (analog wie dies heute bereits für die Wissenschaft und den Bevölkerungsschutz besteht) erreicht.

Der vereinfachte und verbilligte Zugang zu diesen qualitativ hochwertigen Daten fördert die Innovation und hilft den Behörden bei der Bewältigung von Herausforderungen in den Bereichen Bevölkerungsschutz und Naturgefahrenprävention.

Kontakt

Barbara Galliker, Leiterin Kommunikation, MeteoSchweiz
+41 58 460 97 00
media@meteoschweiz.ch