Die Grundlagen für Open Government Data (OGD) sind im Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) geregelt. Die dem EMBAG unterstellten Verwaltungseinheiten müssen die Daten, welche sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben beschaffen oder generieren, unentgeltlich zur freien Weiterverwendung zugänglich machen. Mit der neuen Bestimmung wird die vom Bundesrat verabschiedete «Open Government Data»-Strategie der Schweiz für die Jahre 2019 bis 2023 umgesetzt. Ihr Ziel ist es, durch offene und frei nutzbare Verwaltungsdaten die Transparenz, Partizipation und Innovation in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern. Die Nutzung und Weiterverbreitung von meteorologischen und klimatologischen Daten wird als von besonderem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Wert erachtet.
Änderungen in der Verordnung
Die Einführung von OGD bedingt die Aufhebung der Gebühren für meteorologische und klimatologische Daten und die weitgehende Abschaffung von deren Nutzungsbedingungen, wie sie in der derzeit geltenden MetV festgehalten werden. Dieses Kernanliegen der Revision wird zum Anlass genommen, die MetV zur Übersichtlichkeit und Konsistenz neu zu gliedern und kleinere Anpassungen vorzunehmen, um der Praxis Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Vernehmlassung sollen nun die interessierten Kreise sowie allfällige Nutzerinnen und Nutzer der Leistungen von MeteoSchweiz die Gelegenheit erhalten, sich zum Vorhaben zu äussern.
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Barbara Galliker
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