Konsultieren Sie die Gefahrengrundlagen, insbesondere die Gefahrenkarte ihrer Gemeinde. Gefahrenkarten zeigen, wo in der Schweiz Siedlungen von Naturgefahren bedroht sind. Viele Kantone stellen ihre Gefahrenkarten im Internet zur Verfügung. Die Kantonalen Fachstellen für Naturgefahren, die Gemeinden und allenfalls auch die lokalen Einsatzkräfte können Auskunft über die gefährdeten Gebiete geben.
Wenn Sie in einem von Rutschungen, Hangmuren, Murgängen oder Steinschlag gefährdeten Gebiet leben, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgemassnahmen zu treffen und Hilfsmittel bereitzuhalten:
Für bestehende Bauten oder Neubauten
- Neubauten unbedingt ausserhalb der Gefahrenzonen bauen.
- Für bestehende Bauten in gefährdeten Gebieten Planungshinweise befolgen.
- Bauliche Massnahmen vornehmen: Bodenplatten und Aussenwände verstärken, Öffnungen wie Fenster und Türen permanent schützen. Fragen zu den Vorsorgemassnahmen mit Fachpersonen klären.
- Ableitungen für Regenwasser einbauen lassen.
- Innenraumnutzung anpassen: im gefährdeten hangseitigen Bereich nur Zimmer mit Aktivitäten von allgemein kurzer Aufenthaltsdauer planen.
- Aussenraumnutzung anpassen: Sitzplätze, Balkone etc. im Bereich der Aussenwand anordnen, welche der Rutschung abgewandt ist.
- Sich von der Gemeinde an Ihrem Wohn- und Arbeitsort Informationen zur bestehenden Notfallplanung beschaffen.
Für das Gelände um ein bestehendes Gebäude
- Rutschgefährdete Hänge mit tief wurzelnden Bäumen und Sträuchern zum Stabilisieren bepflanzen.
- Regenwasser abführen (Drainage des Hanges).