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Massenbewegungen

Viele Kantone stellen ihre Gefahrenkarten im Internet zur Verfügung. Die Kantonalen Fachstellen für Naturgefahren, die Gemeinden und allenfalls auch die lokalen Einsatzkräfte können Auskunft über die gefährdeten Gebiete geben.

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Konsultieren Sie die Gefahrengrundlagen, insbesondere die Gefahrenkarte ihrer Gemeinde. Gefahrenkarten zeigen, wo in der Schweiz Siedlungen von Naturgefahren bedroht sind. Viele Kantone stellen ihre Gefahrenkarten im Internet zur Verfügung. Die Kantonalen Fachstellen für Naturgefahren, die Gemeinden und allenfalls auch die lokalen Einsatzkräfte können Auskunft über die gefährdeten Gebiete geben.

Wenn Sie in einem von Rutschungen, Hangmuren, Murgängen oder Steinschlag gefährdeten Gebiet leben, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgemassnahmen zu treffen und Hilfsmittel bereitzuhalten:

Für bestehende Bauten oder Neubauten

  • Neubauten unbedingt ausserhalb der Gefahrenzonen bauen.
  • Für bestehende Bauten in gefährdeten Gebieten Planungshinweise befolgen.
  • Bauliche Massnahmen vornehmen: Bodenplatten und Aussenwände verstärken, Öffnungen wie Fenster und Türen permanent schützen. Fragen zu den Vorsorgemassnahmen mit Fachpersonen klären.
  • Ableitungen für Regenwasser einbauen lassen.
  • Innenraumnutzung anpassen: im gefährdeten hangseitigen Bereich nur Zimmer mit Aktivitäten von allgemein kurzer Aufenthaltsdauer planen.
  • Aussenraumnutzung anpassen: Sitzplätze, Balkone etc. im Bereich der Aussenwand anordnen, welche der Rutschung abgewandt ist.
  • Sich von der Gemeinde an Ihrem Wohn- und Arbeitsort Informationen zur bestehenden Notfallplanung beschaffen.

Für das Gelände um ein bestehendes Gebäude

  • Rutschgefährdete Hänge mit tief wurzelnden Bäumen und Sträuchern zum Stabilisieren bepflanzen.
  • Regenwasser abführen (Drainage des Hanges).

Während einer Rutschung oder eines Steinschlags gilt es ruhig zu bleiben und verschiedene Verhaltensmassnahmen zu beachten.

  • Aufenthalt in von Rutschungen, Hangmuren, Murgängen und Steinschlägen gefährdeten Hängen meiden (Gefahrenkarte konsultieren).
  • Sich nicht ausserhalb von Gebäuden aufhalten.
  • Sich nicht in Gebäuden aufhalten, die nur eine geringe Robustheit aufweisen (z.B. Remise, Scheune).
  • Wer in gefährdeten Gebieten wohnt, begibt sich in die hangabwärts gelegenen Räume.
  • Im Falle einer Evakuation unbedingt die Anweisungen der Einsatzkräfte vor Ort befolgen.
  • Ruhe bewahren.

Ist es zu einer Rutschung, einer Mure oder einem Steinschlag gekommen, sollte man verschiedene Massnahmen und Verhaltensempfehlungen beachten:

  • Den Schaden bei der Gebäudeversicherung anmelden. Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach der Besichtigung durch die Versicherungsfachperson entsorgen.
  • Wenn es Schäden an tragenden Elementen (Pfeiler, eingedrückte Wände usw.) des Gebäudes gibt, Tragsicherheit von einem Bauingenieur überprüfen lassen.
  • Persönliche Erfahrungen des Ereignisses auswerten und eigene Massnahmen treffen. Massnahmen zur Verhinderung künftiger Schäden mit Fachpersonen besprechen.