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Verhaltensempfehlungen

Naturgefahrenereignisse lassen sich nicht verhindern. Mit dem richtigen Verhalten können Sie aber dazu beitragen, sich und ihr Umfeld besser vor Naturgefahren zu schützen.

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Im Ereignisfall setzen die verantwortlichen Behörden alles daran, die Auswirkungen auf Menschenleben und Sachwerte möglichst gering zu halten.

Auch Sie können mithelfen, indem Sie sich an die Empfehlungen der Behörden halten. So tragen Sie zum Schutz von sich selber und Ihrem Umfeld bei. Die Massnahmen, die Sie vor, während und nach einem Naturgefahrenereignis treffen können, unterscheiden sich je nach Naturgefahr.

Bei einem Ereignis an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort ist in jedem Fall den Weisungen der lokalen Behörden Folge zu leisten. Beobachten Sie zudem die lokale Wetterentwicklung und beachten Sie die Pushmeldungen der MeteoSchweiz App. Diese können in der App pro Favorit auf der Startseite individuell nach Gefahrenart abonniert werden.

Falls Sie sich in akuter Not befinden, wählen Sie die Notrufnummer 112. Informieren Sie sich über Radio, Fernsehen und Internet über die aktuelle Gefahrenlage und beachten Sie Warnungen und Alarmsignale.

Um für ein Naturgefahrenereignis generell gewappnet zu sein, empfiehlt sich eine Reihe von einfachen Massnahmen. Machen Sie eine Notfallplanung, kontrollieren Sie jährlich Ihr Gebäude und klären Sie ab, ob Sie ausreichend versichert sind. Tipps:

  • Informieren Sie sich über das generelle Gefahrenpotential an Ihrem Wohn- und Arbeitsort. Die kantonalen Gefahrenkarten geben darüber Auskunft
  • Halten Sie die wichtigsten Notfallnummern bereit
  • Legen Sie einen Notvorrat an (bei Naturgefahrenereignissen kann die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser nicht in jedem Fall garantiert werden)
  • Überprüfen Sie Ihr Gebäude mindestens einmal pro Jahr auf allfällige Schäden und kontrollieren Sie die Befestigung von Antennen, Solaranlagen, Satellitenschüsseln, Storen usw. sowie die Stabilität von Vordächern und Vorbauten
  • Überprüfen Sie, ob in Ihrem Kanton die kantonale Gebäudeversicherung durch Elementarereignisse verursachte Schäden an Ihrem Gebäude abdeckt

Existiert keine kantonale Gebäudeversicherung in Ihrem Kanton, wird der Abschluss einer privaten Gebäudeversicherung empfohlen