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Waldbrand

Das Waldbrandrisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit mit welcher ein Waldbrand entstehen kann.

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Das Waldbrandrisiko kann z. B. durch Freizeitaktivitäten erhöht sein, so dass schon bei niedriger Waldbrandgefahr Massnahmen notwendig sind. Das Entfachen von Feuern im Wald und ausserhalb des Waldes hat immer - auch bei geringer und mässiger Waldbrandgefahr - mit der nötigen Vorsicht zu erfolgen.

Wenn Sie sich an folgende allgemeinen Regeln halten, können Sie mithelfen Waldbrände zu vermeiden:

  • Sich über die lokale Gefahrensituation informieren, wenn man im Freien ein Feuer machen will.
  • Feuerverbote unbedingt einhalten!
  • Informationen aus Internet, Radio und Fernsehen sowie in Zeitungen beachten.
  • Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.
  • Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
  • Beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen verwenden.
  • Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
  • Feuerwerkskörper nur an Orten mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde abfeuern.

Vermeiden Sie während eines Waldbrandes jede Art von Panik und handeln Sie ruhig und überlegt. Es gilt der Grundsatz: Alarmieren - Retten – Löschen, wobei Feuer im Freien sich anders entwickeln und verhalten als Brände drinnen im geschlossenen Raum. Spielen Sie deshalb nicht den Helden oder die Heldin und folgen Sie die Anweisungen der Lokalen Feuerwehr und Forstdienste.

Für die Waldbrandbekämpfung sind die lokale Feuerwehr oder der Forstdienst verantwortlich. Diese verfügen in der Regel über entsprechende Einsatzkonzepte und regionale Stützpunkte mit Waldbrandbekämpfungsmaterial.

Alarmieren

  • Waldbrände sofort über Telefon 118 (Feuerwehr) melden.
  • Personen informieren, die durch den Brand gefährdet sein könnten.

Retten

  • Menschen und Tiere retten.
  • Personen mit brennenden Kleidern in Decken oder Mäntel hüllen (am Boden wälzen, mit Wasser kühlen).
  • Brandstelle verlassen.
  • Keine Risiken eingehen.
  • Den Anweisungen der Lokalen Feuerwehr und Forstdienste folgen!

Nach einem Waldbrand gilt es, die entstandenen Schäden zu erheben und zu melden, damit sie möglichst rasch behoben werden können. Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden:

Schaden an Gebäuden sofort bei der Gebäudeversicherung anmelden:

  • Via E-Mail oder Web-Formular
  • Telefonisch
  • Per Formular

Richtiges Vorgehen bei der Schadenbehebung:

  • Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach Besichtigung durch den Versicherungsexperten entsorgen (Ausnahme: Sofortmassnahmen).
  • Unternehmerofferten für alle Gebäudeteile einholen, die repariert oder ersetzt werden müssen (die Gebäudeversicherungen behalten sich vor, Zweitofferten einzuholen).
  • Mit dem Schadenexperten mögliche Massnahmen zur Verhinderung künftiger Schäden prüfen (evtl. Beitragsgesuch an die Stiftung zur Prävention von Gebäudeschäden einreichen).