Warnereignisse werden primär in Bezug auf die vorhergesagten Grössen (Regenmengen, Neuschneesummen, Windböen, etc.) bewertet, indem diese mit den tatsächlich eingetroffenen Werten verglichen werden. Ausserdem wird geprüft, ob der Zeitraum, in dem gewarnt wurde, das Ereignis auch tatsächlich zeitlich korrekt abdeckte oder nicht.
Bezüglich der räumlichen Verifikation wird eine Warnung als «Treffer» gewertet, wenn mehr als die Hälfte der gewarnten Fläche die Kriterien erfüllt. Das bedeutet, dass die in einer Warnung vorhergesagten Böenspitzen, Neuschnee- oder Regenmengen nicht zwangsläufig überall im gewarnten Gebiet eintreffen müssen, um eine Warnung als «Treffer» zu bewerten. Umgekehrt fliesst auch ein Unwetterereignis, für das keine Warnung ausgegeben wurde, als «verpasstes» Ereignis in die Bewertung.
Die Unwetterereignisse ab Warnstufe 3 werden wie folgt analysiert: