Damit sich betroffene Behörden und Sektoren rechtzeitig auf eine bevorstehende Trockenheit vorbereiten können, werden, wie für andere Naturgefahren auch, offizielle Warnungen herausgegeben. Diese Warnungen basieren auf der wöchentlichen Beurteilung der aktuellen Situation und der Vorhersage des kombinierten Trockenheitsindexes pro Region durch Experten. Sie unterscheiden sich somit vom automatisch berechneten CDI dadurch, dass sie eine Interpretation der Tendenz beinhalten und die Unsicherheit der Prognose berücksichtigen.
Die folgenden Gefahrenstufen werden im Falle einer Trockenheit pro Region herausgegeben und stützen sich auf die in der Bevölkerungsschutzverordnung (BevSV Art. 24) vorgegebene Gefahrenskala:
Grundzustand. Es besteht kein oder nur ein geringes Risiko, dass sich in den nächsten vier Wochen eine länger anhaltende Trockenheit entwickelt.
Keine (wesentlichen) Auswirkungen feststellbar.
Es sind keine besonderen Massnahmen zur Vorbeugung von Trockenheit erforderlich.
Dies schliesst nicht aus, dass jährlich wiederkehrende oder lokal angeordnete Wassersparmassnahmen in Kraft sein können.
Kurzversion: Keine Verhaltensempfehlung.
Der kombinierte Trockenheitsindex für die kommenden Wochen für mehrere Grössen (Niederschlag, Abfluss und Bodenfeuchte) keine signifikante Abweichung vom langjährigen Durchschnitt.
Es zeichnet sich eine länger anhaltende Trockenheit ab. Eine Verschärfung der Situation ist möglich. Es ist mit (ersten) Auswirkungen und Einschränkungen zu rechnen.
Lokal sind die Böden trocken, weshalb es zu Ernteausfällen kommen kann.
Lokal kann der Wasserbedarf die verfügbaren Ressourcen übersteigen.
Keine (wesentlichen) Auswirkungen feststellbar.
Es ist meistens mit einer erhöhten Waldbrandgefahr zu rechnen.
Für Rheinschiffe kann eine Reduzierung der maximalen Nutzlast erforderlich sein.
Bei Laufwasserkraftwerken kann es zu geringfügigen Leistungsreduktionen kommen.
Der kombinierte Trockenheitsindex zeigt für die kommenden Wochen für mehrere Grössen (Niederschlag, Abfluss und Bodenfeuchte) eine signifikante Abweichung vom langjährigen Durchschnitt.
Trockenheitswarnungen werden nur auf den Gefahrenstufe 2 und 4 herausgegeben.
Die Gefahrenstufe 2 ist in der Regel bereits eingetreten und die Vorhersagen deuten auf eine deutliche Verschlechterung der Situation hin. Ein solches Trockenheitsniveau ist mit erheblichen Auswirkungen und Einschränkungen verbunden.
Lokal sind die Böden sehr trocken, so dass Ernteausfälle wahrscheinlich sind.
Es ist mit einer erhöhten Waldbrandgefahr zu rechnen.
Bei Laufwasserkraftwerken kann es zu Leistungsreduktionen kommen.
Der kombinierte Trockenheitsindex zeigt für die kommenden Wochen für mehrere Grössen (Niederschlag, Abfluss und Bodenfeuchte) eine extreme Abweichung vom langjährigen Durchschnitt. Über einem Zeitraum von 50 Jahren wird ein solches Ereignis nur wenige Male für die jeweilige Region und Jahreszeit beobachtet.
Trockenheitswarnungen werden nur auf den Gefahrenstufe 2 und 4 herausgegeben.
Gefahrenstufe 2 richtet sich in erster Linie im Sinne eines «Weckrufs» an die Behörden und Sektoren. Diese sind damit aufgefordert, die Lage zu verfolgen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die Bevölkerung ist informiert, dass Kantone und/oder Gemeinden einschränkende Massnahmen einführen könnten.
Gefahrenstufe 4 richtet sich insbesondere auch an die breite Bevölkerung, um sie vor der verschärften Trockenheitsperiode mit erheblichen Auswirkungen zu warnen. Ab Gefahrenstufe 4 ist damit zu rechnen, dass auch die breite Bevölkerung direkt von einschränkenden Massnahmen (z.B. Wassernutzungseinschränkungen) der Kantone und/oder Gemeinden betroffen ist.
Die Gefahrenstufen 3 (erhebliche Gefahr) und die Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) werden für die Trockenheit nicht verwendet, da sie für die Bevölkerung keine erkennbaren Unterschiede zu den Stufen 2 bzw. 4 aufweisen.