Inhaltsbereich

Erläuterungen der Gefahrenstufen

Die Gefahrenstufen der Naturgefahrenfachstellen des Bundes.

Fussbereich

Top Bar Navigation

Alle Schweizer BundesbehördenAlle Schweizer Bundesbehörden

Die Gefahrenstufen von Naturgefahrenwarnungen wurden gemeinsam von den Naturgefahrenfachstellen des Bundes festgelegt. Es gibt insgesamt fünf Gefahrenstufen. Eine Gefahrenstufe beschreibt, wie gefährlich die Auswirkungen für Bevölkerung und Infrastruktur sein können. Allerdings ist es nicht möglich, die einzelnen Stufen der verschiedenen Naturgefahren direkt miteinander zu vergleichen. Die genaue Definition der Gefahrenstufe unterscheidet sich je nach Naturgefahr. Beispielsweise bei einer Regenwarnung ist die Regenmenge ausschlaggebend, bei einer Hochwasserwarnung aber zusätzlich noch die Bodensättigung.

Bei Wetterwarnungen bedeutet eine hohe Eintretenswahrscheinlichkeit (70 bis 100 %), dass in mind. 70 von 100 Fällen mit einer solchen Vorhersage das Ereignis eintritt. Bei einer niedrigen Eintretenswahrscheinlichkeit (40 bis 70 %) ist mit 40 bis 70 von 100 Ereignissen mit einer solchen Vorhersage zu rechnen. Die Eintretenswahrscheinlichkeit bezieht sich immer auf die Region und den Zeitraum in der Warnung.